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Vertragsgestaltung

Ziel jeder Vertragsgestaltung ist, die (rechts-) geschäftlichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern verbindlich und rechtssicher zu regeln. Das einschlägige Vertragsrecht bestimmt sich aus dem jeweiligen Vertragsgegenstand, den hierzu bestehenden gesetzlichen Vorgaben sowie (last but not least) dem Parteiwillen.

Neben dem eigentlichen Austausch von Leistung und Gegenleistung sind in einem Vertrag Regelungen über alle denkbaren Leistungsstörungen zu treffen. Auch wenn dies bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung nicht unbedingt konstruktiv erscheint, kommt eben gerade den Überlegungen, „was alles schief gehen kann” und den darauf beruhenden Regelungen bei der Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen im Falle von Leistungsstörungen besondere Bedeutung zu.

Um sich ein umfassendes Bild von dem eigentlichen Geschäft (Leistungsaustausch) und etwaigen Leistungsstörungen machen zu können, setzt die Vertragsgestaltung zwingend eine umfassende Rechtsberatung des Auftragsgebers voraus. Dieser muss unter Berücksichtigung möglicher Chancen und Risiken des Geschäfts in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung über den gesamten Vertragsinhalt zu treffen. Er allein hat schließlich darüber zu entscheiden, ob und mit welchem Inhalt ein Vertrag abgeschlossen werden soll.

Unsere Aufgaben bei der Vertragsgestaltung können daher wie folgt zusammengefasst werden:

  • Erfassung des beabsichtigten Rechtsgeschäfts bzw. Regelungsbedarfs
  • Überprüfung der einschlägigen Gesetze und aktuellen Rechtsprechung
  • Analyse der sich hieraus ergebenden Chancen und Risiken
  • Dokumentation unserer Empfehlungen
  • Erstellung und Erörterung eines Vertragsentwurfs
  • Unterstützung bei der Verhandlungsführung

Da die Argumentation für oder gegen bestimmte Regelungen von unserer Seite naturgemäß auf eine höhere Akzeptanz stößt („diese Regelung können wir unserem Mandanten nicht empfehlen, weil ....”) als die unserer Auftraggeber („mit dieser Regelung bin ich nicht einverstanden”), treten wir i.d.R. bei schwierigen Vertragsverhandlungen regelmäßig gemeinsam mit unseren Mandanten gegenüber dem Verhandlungspartner auf. Sofern jedoch eine enge interne Abstimmung erfolgt, ist dies nicht zwingend erforderlich. Unerlässlich ist hingegen eine umfassende Rechtsberatung im Innenverhältnis.

Rechtsanwalt Rabe von Pappenheim ist mit dem Vertragsrecht in allen wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bestens vertraut. In seiner langjährigen Tätigkeit -u.a. als ständiger Rechtsberater von national und international operierenden Kapitalgesellschaften- hat er die Erfahrungen gewonnen, die im Vertragsrecht zur Gestaltung von Verträgen, sowie deren Verhandlung und Umsetzung erforderlich sind. In diesem Zusammenhang berät und unterstützt er Sie auch kompetent bei der Durchsetzung und Abwehr von vertraglichen Ansprüchen.

 

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