Prozessführung
Die Prozessführung gehört zu den Kernkompetenzen von RVP-LAW und seit 1992 zu den praktischen Ausbildungs- und Tätigkeitsschwerpunkten von Henning Rabe von Pappenheim. Zur erfolgreichen Prozessführung kommt es neben der Kenntnis der einschlägigen Jurisprudenz in erster Linie auf strategische Planung und taktisches Geschick an. Es geht schließlich nicht nur darum, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber einem Gericht (ggfs. über mehrere Instanzen) bestmöglich zu vertreten, sondern auch darum, Sie auf mögliche Prozessrisiken hinzuweisen und Optionen vorzubereiten.
Unser Bestreben ist es daher, Sie nicht nur vor Gericht souverän zu vertreten, sondern Sie in jeder Phase einer prozessualen Auseinandersetzung auch über mögliche Entwicklungen und Lösungsmöglichkeiten auf dem Laufenden zu halten. Nur mit der entsprechenden Vorausschau und einer engen internen Abstimmung kann es schließlich gelingen, Ihrem Recht letztendlich zum Erfolg zu verhelfen.
Wir sind vor allen deutschen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen, bei dem nur eine sog. Singularzulassung möglich ist) zugelassen.
Sofern wir für Sie einen Rechtsstreit führen sollen, ist im Vorfeld über die anfallenden Kosten und mögliche Risiken zu sprechen. Auf Ihren Wunsch fertigen wir Ihnen hierzu vorab eine juristische Stellungnahme an, gerne auch in Form eines ausführlichen Gutachtens. Die Entscheidung, ob dann der Gerichtsweg beschritten werden soll, liegt selbstverständlich ausschließlich bei Ihnen.
Ein entsprechendes Vorgehen erfolgt im Falle von Vergleichsverhandlungen oder nach Abschluss einer Gerichtsinstanz, wenn über die Einlegung von Rechtsmittel entschieden werden soll.
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hierin sind Mindestsätze geregelt, von denen wir nicht nach unten abweichen dürfen (§ 49b BRAO). Weitere Kostenvorschriften, die wir Ihnen gerne erläutern, behandeln die Gerichtskosten sowie die Erstattung von gegnerischen Anwaltskosten.
Weitere Einzelheiten der Prozessführung hängen von dem jeweiligen Streitgegenstand und der zuständigen Gerichtsbarkeit ab. Gerne beantworten wir Ihnen hierzu Ihre Fragen. Kosten hierfür fallen erst nach ausdrücklichem Hinweis bzw. nach der konkreten Beauftragung unserer Kanzlei mit vereinbarten Maßnahmen an.
Bei ausländischen Rechtsstreitigkeiten arbeiten wir als „Casemanager“ oder „Projektsteuerer“ mit lokalen Kooperationspartnern zusammen und übernehmen (optional) die:
- Aufbereitung des streitgegenständlichen Sachverhalts
- Auswahl qualifizierter Prozessvertreter vor Ort
- Optimierung von Vergütungsvereinbarungen
- fundierte Beurteilung von Prozesschancen und -Risiken
- Abstimmung der optimalen Prozessstrategie
- Teilnahme an Verhandlungen
- Überwachung des Prozessverlaufs (nebst Fristenkontrolle), sowie die
- fundierte Berichterstattung an den Auftraggeber.