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Henning RABE VON PAPPENHEIM

Über uns

Rechtsanwalt Henning Rabe von Pappenheim hat die Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg studiert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter war er am Lehrstuhl für Strafrecht bei Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder tätig. Bereits in dem anschließenden Referendariat beim Oberlandesgericht Nürnberg hat er sich in besonderer Weise auf den Anwaltsberuf konzentriert und war als OLG-bestellter Vertreter in einer Anwaltskanzlei tätig. Im Jahr 1994 wurde ihm die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz verliehen (II. Juristisches Staatsexamen). Am 2. Januar 1995 wurde Henning Rabe von Pappenheim vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz zur Deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen. Fortan arbeitete er weiter in der Regensburger Kanzlei Wintermeier & Kollegen, bis er im Jahr 1997 im Haus Heuport in Regensburg RVP-LAW gegründet hat.

In den Jahren 1998 bis 2020 wurde RVP-LAW als Partnerschaftsgesellschaft RABE v. PAPPENHEIM & PARTNER geführt. Neben der Rechtsberatung, Vertragsgestaltung und Prozessführung wurden von der Kanzlei zunehmend Aufgaben einer "ausgelagerten Rechtsabteilung" für nationale und internationale Unternehmen übernommen. Neben Privatpersonen, Managern und klassischen Produktions- und Dienstleistungsbetrieben der Metall- und Elektroindustrie gehör(t)en fortan Angehörige und Unternehmen der IT- und Computerbranche, der Automobil-, Luft- und Raumfahrtindustrie, des Gesundheitswesens (HCO und HCP), Vertriebsgesellschaften, Handelsbetriebe und Niederlassungen internationaler Konzerne zu unserer ständigen Mandantschaft. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit der Industrie haben die Partner der Kanzlei seit dem Jahr 2000 auch Posten (z.B. als Geschäftsführer und CEO sowie als Legal- und General Counsel) innerhalb der zuvor von ihnen vertretenen Organisationen übernommen. Mit Ablauf des Jahres 2020 wurde die Partnerschaftsgesellschaft -infolge des Ausscheidens des englischen Partners (Brexit)- aufgelöst. RVP-LAW wird seitdem von Henning Rabe von Pappenheim als alleinigem Inhaber weitergeführt.  

Die (ehem.) Partner der Kanzlei haben gemeinsame Veröffentlichungen verfasst, z.B. das im Hüthig Jehle Rehm Verlag erschienene Werk "Arbeitsrecht in Großbritannien". An der Begründung des seit 1999 jährlich in dem vorgenannten Verlag erscheinenden Werks "Lexikon Arbeitsrecht" waren die (ehem.) Partner der Kanzlei maßgeblich beteiligt. Henning Rabe von Pappenheim ist weiterhin als Herausgeber und Autor dieses Werks tätig, auf  dessen Grundlage wiederum das ebenfalls jährlich erscheinende Praxishandbuch "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" entstanden ist. 

Die Rechtsanwälte von RVP-LAW sprechen fließend Englisch und Französisch.

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