Rechtsberatung
Im Vordergrund unserer anwaltlichen Tätigkeit steht die Beratung von Personen und Unternehmen. Ziel der Rechtsberatung ist stets, den Mandanten und Entscheidungsträgern von Unternehmen eine umfassende und verbindliche juristische Grundlage für ihre Vorhaben zu geben. Hierzu sind regelmäßig folgende Schritte erforderlich:
- Rechtliche Prüfung des relevanten Geschäftsvorfalls bzw. -vorhabens;
- Analyse der sich hieraus ergebenden Chancen und Risiken;
- Bewertung der wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen;
- Präsentation der rechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten;
- Dokumentation verbindlicher Empfehlungen zum weiteren Vorgehen;
- Juristische Unterstützung bei der Umsetzung der Entscheidung;
- Rechtliche Vertretung und Verhandlungsführung im Außenverhältnis (soweit erforderlich).
Eine erfolgreiche Rechtsberatung setzt zwingend ein enges und vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus. Daher legen wir besonderen Wert darauf, dass unsere Mandanten -unabhängig von der jeweiligen Aufgabenstellung- immer denselben Ansprechpartner in unserer Kanzlei haben.
In der Regel erfolgt die außergerichtliche Zusammenarbeit auf der Basis einer jederzeit kündbaren Mandats- und Vergütungsvereinbarung, die eine minutengenaue Abrechnung nach tatsächlich erbrachtem (und von uns nachzuweisendem) Zeitaufwand vorsieht. Dies ermöglicht unseren Mandanten, unsere Dienstleistungen jederzeit und ohne Rücksicht auf den Gegenstandswert einer Angelegenheit in Anspruch nehmen zu können. Hierbei können im Voraus auch Budgets oder "Meldegrenzen" festgelegt werden. Unsere Mandanten können so jederzeit Einfluss auf die anfallenden Kosten nehmen. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne persönlich.
Rechtsanwalt Rabe von Pappenheim arbeitet seit vielen Jahren als "ausgelagerte Rechtsabteilung" für in- und ausländische Unternehmen. Durch seine langjährige Tätigkeit als General Counsel und Geschäftsführer von nationalen Kapitalgesellschaften kennt er darüber hinaus auch die praktischen Belange, die bei der Beauftragung externer Berater sowie der Umsetzung ihrer rechtlichen Empfehlungen zu berücksichtigen sind.