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14.07.2022

REMOTE WORK und MOBILES ARBEITEN = HOME OFFICE 2.0 ?

In die ab 1. August 2022 geltende Fassung des Nachweisgesetzes wurde ausdrücklich die Variante mit aufgenommen, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen kann. Flexible Arbeitsmodelle liegen im Trend, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Wichtig ist bei aller Flexibilität, dass hierzu Rahmenbedingungen geschaffen werden, die allen Beteiligten neben Transparenz und Vorhersehbarkeit auch Sicherheit bieten. Im Gegensatz zum Home Office in Telearbeit ist das mobile Arbeiten ohne festen Arbeitsplatz gesetzlich nicht definiert. Daher bedarf es hierfür klarer vertraglicher Vereinbarungen.

Für die Vereinbarung einer „Remote-Klausel“ im Arbeitsvertrag haben wir Ihnen unten ein Formulierungsbeispiel zum Download vorbereitet.

Damit verbunden werden sollte aber unbedingt auch eine betriebliche Richtlinie, die den Umgang mit Daten, Geschäftsgeheimnissen, Dokumenten, Kommunikations- und Arbeitsmitteln sowie dem Internet und den Telekommunikationsdiensten außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers verbindlich regelt.

Sehr gerne beraten wir Sie bei der anforderungsspezifischen Gestaltung und Umsetzung flexibler Arbeitsmodelle für Ihr Unternehmen.

 Formulierungsbeispiel_Remote-Klausel.pdf


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