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Wirtschaft- und Vertragsrecht

Im Wirtschaftsrecht geht es in erster Linie um die enge Verknüpfung zwischen betriebswirtschaftlichen Unternehmungen und den sich hieraus ergebenden juristischen Aufgabenstellungen. Wir verstehen hierbei das Recht insbesondere als Werkzeug zur Umsetzung wirtschaftlicher Ziele. Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ist gleichermaßen Voraussetzung für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.

Der Tätigkeitsschwerpunkt „Wirtschafts- und Vertragsrecht“ umfasst alle Rechtsgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen juristischen Fragen des

  • Vertragsrechts inkl. AGB
  • Einkaufs und Vertriebs
  • Handelsrechts
  • Internationalen Kaufrechts (CISG)
  • Gewährleistungsrechts
  • Forderungsmanagements
  • Geistigen Eigentums (IP)
  • Gewerblichen Rechtsschutzes
  • Gesellschaftsrechts, sowie des
  • Facility-Managements (inkl. Immobilien – und Mietrecht)

Neben der strategischen Beratung sowie der Gestaltung rechtssicherer Verträge und Geschäftsbedingungen gehört zu unserem Aufgabengebiet die prozessuale Geltendmachung und/oder Abwehr von Ansprüchen. 

Rechtsanwalt Rabe von Pappenheim ist als ständiger Rechtsberater von in- und ausländischen Unternehmen mit nahezu sämtlichen Aufgabenstellungen einer Rechtsabteilung vertraut. Durch seine langjährigen Erfahrungen als General Counsel und Geschäftsführer von nationalen Kapitalgesellschaften kennt er neben der rechtlichen Materie auch in besonderer Weise die praktischen Herausforderungen, denen sich die Entscheidungsträger eines Unternehmens bei der Umsetzung wirtschaftsrechtlicher Belange zu stellen haben.


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