RABE v. PAPPENHEIM - Rechtsanwälte

Arbeitsrecht

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von RVP-LAW ist das Arbeitsrecht. Hierzu gehört sowohl das individuelle Arbeitsrecht, also das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Grund individueller Verträge, als auch das kollektive Arbeitsrecht, welches die Rechtsbeziehungen auf der Grundlage von Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht regelt.

Im Individualarbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Personalangelegenheiten von A bis Z, z.B.:

  • Abmahnung
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
  • Arbeitnehmerüberlassung AÜG
  • Arbeitnehmererfindungs- und Urheberrecht
  • Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst
  • Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
  • Betriebsübergang
  • Datenschutz (s.a. Compliance & Datenschutz)
  • Einstellung und Arbeitsvertrag
  • Entlassungen
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutz
  • Reorganisation
  • Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit
  • Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Vergütungsregelungen
  • Verschwiegenheitspflichten
  • Wettbewerb
  • Zeugnisstreitigkeiten

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen und Verbände in rechtlichen Aufgabenstellungen, die sich insbesondere ergeben aus:

  • Tarifrecht allgemein
  • Öffentlichem Dienstrecht
  • Kirchlichem Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Mitarbeitervertretungsordnung

Ferner stehen wir Unternehmen und Verbänden für Seminare und Schulungen ihrer Mitarbeiter zur Verfügung. Hierbei steht i.d.R. der rechtssichere Umgang mit den einschlägigen Gesetzen, der aktuellen Rechtsprechung sowie ggf. den unternehmensspezifischen Regelungen im Vordergrund.

Rechtsanwalt Henning Rabe von Pappenheim verfügt nicht nur über eine langjährige Erfahrung als Rechtsberater von Personal- und Rechtsabteilungen zahlreicher national und international tätiger Kapitalgesellschaften. Er ist auch als Autor arbeitsrechtlicher Fachbücher und Publikationen bekannt. Unter anderem ist er Herausgeber und Co-Autor des jährlich bei der zum Süddeutschen Verlag gehörenden Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, München neu aufgelegten „Lexikon Arbeitsrecht” und Mitherausgeber des Werkes "Lexikon Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" sowie Co-Autor der im o.g. Verlag erschienenen Bücher „Arbeitsrecht in Großbritannien” und „Außergerichtliche Streitbeilegung”.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
LinkedIn